Sicherheit auf dem See
Wir haben das grosse Glück auf dem wunderschönen Vierwaldstättersee rudern zu dürfen. Dort sind wir allerdings dem Wetter ausgesetzt und wir sind nicht die einzigen, die sich auf dem See bewegen. Darum ist es wichtig, die Gefahren und Vorschriften zu kennen, um die Sicherheitsrisiken richtig einzuschätzen. Bei schlechtem Wetter, im Winter und bei Dunkelheit sowie bei regem Schiffsverkehr ist besondere Vorsicht geboten. Hier gilt es einiges zu beachten.
Sicherheitsthemen
Jedes Clubmitglied ist für die eigene Sicherheit verantwortlich
- Der Ruderer / die Ruderin kann 300 m im offenene Wasser schwimmen
- Der Ruderer / die Ruderin ist für die persönlische Schwimmhilfe verantwortlich
Defensive Routenwahl
- Die Route wird passend zu den eigenen Fähigkeiten und den herrschenden Bedingungen gewählt!
- Kein Risiko bei unsicheren Wetterverhältnissen eingehen!
- Bei Zweifel besser auf Ausfahrt verzichten!
Bevor es auf's Wasser geht:
Bin ich ok? Sind die anderen ok?
- Auf’s Wasser geht nur, wer sich 100% fit fühlt.
- Sind im Boot genügend gute sicherheitsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden?
Sind die Verhältnisse ok?
- Prüfe den Wetterbericht und -vorhersage. Prüfe die Bedingungen vor Ort.
- Prüfe laufend Wetter- und Wasserverhältnisse, um rechtzeitig umzukehren.
Sind das Boot und die Ruder ok?
- Die Mannschaft macht vor jeder Ausfahrt einen Bootscheck.
- Sind Schäden vorhanden? Sind alle Schrauben angezogen?
Mitführpflicht Schwimmweste
Das Mitführen einer Schwimmweste wird für alle Ausfahrten empfohlen. Ausserhalb der Uferzone (300 m) ist das Mitführen eines Rettungsmittels (Schwimmweste) gesetzlich vorgeschrieben.
- Innere Uferzone 0 - 150 Meter
- Äussere Uferzone 150 - 300 Meter
- Erweiterte Uferzone: Luzerner Seebecken (10 km/h Zone)
In den Monaten November bis März sind Ausfahrten der Kategorien 1x, 2x und 2- ohne Motorboot-Begleitung nur mit Schwimmwesten gestattet.
Nutzung, Kauf und Wartung Schwimmwesten
- Rettungswesten müssen von den Mitgliedern privat angeschafft und regelmässig gewartet werden.
- Die Rettungsweste muss den Standard DIN EN ISO 12402-5:2006 erfüllen.
- Jedes Mitglied soll sich mit der Nutzung der Schwimmweste vertraut machen (anziehen, selbst aufblasen, Pfeife, etc.).
Es gibt verschiedene Anbieter von Rettungswesten und Schwimmhilfen, welche auch für den Rudersport geeignet sind (Beispiel: Secumar Vivo 100).
Uferzonen

Kleidung
Für bessere Sichtbarkeit ist weisse, helle oder leuchtende (neon) Oberbekleidung empfohlen.
Mobiltelefon
Es ist empfohlen, ein wasserdicht eingepacktes Mobiltelefon mitzuführen, mit voreingestellten Notrufnummern.
- Polizei 112 oder 117
- Ambulanz 144
- Bootshaus Seeclub Luzern 041 - 360 55 05
Dunkelheit
Bei Fahrten in der Dämmerung oder in Dunkelheit sind immer die im Bootshaus aufliegenden Beleuchtungskörper mitzuführen oder je eine Stirnlampe beim Bug- undSchlagmann
Während Anlässen in Dunkelheit (z.B. Seenachtsfest) sind Ausfahrten zu unterlassen.
Nebel
Bei Nebel darf nur in ständiger Sichtweite zum Ufer gerudert werden.
Empfehlung von Swiss Rowing: Bei Gefahr von auftretendem Nebel sollte eine Mundpfeife mitgenommen werden. Bei Nebel mindestens 1x pro Minute ein langer Ton – 4 Sekunden – abgegeben werden.
Kälte
Der Wärmeverlust im Wasser ist bis zu 25-mal höher als an der Luft!
Gewitter
Bei Gewittern oder bevorstehendem Gewitter darf keine Ausfahrt vorgenommen werden.
Wind und Sturm
Der Sturmwarndienst ist zu beachten.
- Bei Starkwindwarnung (Blinklicht 40 mal pro Minute) darf nur die Uferzone zwischen Seebrücke und Haslihorn befahren werden.
- Empfehlung von Swiss Rowing: Starkwindwarnung sind für Ruderer NICHT als Vorwarnung zu interpretieren, da bei Winden von über 46 km/h DEFINITIV NICHT MEHR GERUDERT WERDEN SOLLTE!
- Bei Sturmwarnung (Blinklicht 90 mal / Minute) ist sofort umzukehren resp. es sind keine Fahrten vorzunehmen
Weitere Info im Factsheet Sturmwarndienst und Swiss Rowing Verhaltensregeln.
Sturmwarnleuchten

Fahrverbote und besondere Bereiche
- Fahrten innerhalb gelber Bojen sind verboten (Naturschutzgebiete, Badeanlagen.
- Fahrten unter der Seebrücke sind verboten.
- KKL und Bootswerft: Die Ecke KKL gilt es mit genügend Abstand zu umfahren, da dort Kursschiffe an- und ablegen.
- Bei Fahrten nahe des Uferbereichs ist auch ausserhalb von Badeanlagen besonders auf Schwimmende zu achten (z.B Haslihorn).

Fahrtrichtung
Für den Ruderverkehr gilt grundsätzlich Rechtsverkehr. Ruderboote, die sich kreuzen, weichen je nach Steuerbord aus (Kreuzen auf Backbord).

Vorfahrtsberechtigte Schiffe und Boote
Ruderboote müssen ausweichen vor
- Seepolizei und Boote mit Blaulicht
- Kursschiffe und andere Fahrgastschiffe mit grünem Ball
- Güterschiffe
- Berufsfischer beim Setzen und Einholen der Netze (gelber Ball)
Ausweichen mit 50 m seitlichem Abstand, bzw. 200 m beim achterlich kreuzen - Segelboote unter Segel
Nicht-Vorfahrtsberechtigt gegenüber Ruderbooten sind
- alle anderen Schiffe mit Maschinenantrieb (auch Segelboote mit eingezogenen Segeln)
- Segelbretter (Windsurfer) und Drachensegelbretter (Kitesurfer)
Hinweis: Privatfischer mit weissem Ball (Schleppball)
Der weisse Ball gibt dem Schleppangler keine zusätzlichen Vortrittsrechte.
Wenn möglich halten aber auch Ruderboote den Abstand von 50 m seitlich und 200 m (beim achterlich kreuzen) gegenüber den Booten mit Schleppangel ein.

Schallzeichen
- Ein langer Ton: «Achtung» oder «Ich halte meinen Kurs bei»
- Ein kurzer Ton: «Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord»
- zwei kurze Töne: «Ich richte meinen Kurs nach Backbord»
- Drei kurze Töne: «Meine Maschine geht rückwärts»
- Vier kurze Töne: «Ich bin manövrierunfähig»
- Folge sehr kurzer Töne: «Gefahr eines Zusammenstosses»
Notlandestellen
Jedes Mitglied soll sich bei Ausfahrten mit möglichen Notlandestellen vertraut machen

Notsignale
- Arme heben und senken
- leuchtende Kleidungsstücke in Kreisbewegung schwenken
- bei Nacht: Licht in Kreisbewegung schwenken
Wichtige Telefonnummern im Notfall
- Polizei 112 oder 117
- Ambulanz 144
- Bootshaus Seeclub Luzern 041 - 360 55 05
Allgemeine Regeln im Notfall
- Ruhe bewahren.
- Erfahrenste Person übernimmt das Kommando - keine Einzelaktionen!
- Wenn Notfall absehbar, direkt Notruf absetzen.
- Bei drohender Gefahr ufernah zurückrudern, auch gegen die Fahrordung.
- Bei drohender Gefahr Rettungswesten sofort aufblasen (geht auch ohne Auslöser, mit dem Mund).
- Alle bleiben zusammen beim Boot - keine Einzelaktionen!
Von Gewitter überrascht
- Ist man bereits auf dem Wasser und steht genügend Zeit zur Verfügung, sofort an den Ausgangspunkt zurückkehren.
- Falls das nicht möglich, vor dem Eintreffen des Gewitters umgehend eine Landestelle am nächsten Ufer aufsuchen.
- Inmitten eines Gewitters
- ist das Anlegen am Steg oder am Naturufer zu meiden. Da an diesen Stellen oft Bäume stehen, ist die Gefährdung wesentlich grösser als auf dem Wasser.
- Auf dem freien Gewässer, in angemessenem Abstand vom Ufer (ca. 40-60 m), ist die Gefährdung wesentlich geringer
- Wenn möglich soll im Zentrum des Gewitters (Abstand zwischen Blitz und Donner weniger als 3– 5 Sekunden) NICHT gerudert werden.
- Hinweis: Der Blitz schlägt bevorzugt an Stellen ein, welche die Umgebung überragen. Aber nicht nur am Einschlagpunkt des Blitzes besteht Gefahr. Der Umkreis bis etwa 30 Meter vom Einschlagpunkt entfernt muss als gefährdet betrachtet werden.
Von Sturm überrascht
- Wird man von der Sturmwarnung / vom Sturm überrascht, unbedingt SOFORT wenden.
- Wenn möglich unter Land (auch entgegen der Fahrordnung) in Richtung Bootshaus rudern.
- Rettungsweste überziehen, falls dies nicht schon bei Ruderbeginn geschehen ist.
- Je nach Entwicklung der Wettersituation, möglichst eine Landesituation am Ufer ins Visier nehmen.
- Gegebenenfalls auf sich aufmerksam machen, um bei Bedarf sofortige Hilfe beanspruchen zu können.
Boot vollgelaufen / gekentert
- Ruder aus den Dollen ziehen. Boot drehen und auf Bootsrumpf legen.
- Option 1: Auf's Schiff setzen, Notzeichen geben und auf Hilfe warten.
- Option 2: MIT DEM BOOT an's Ufer schwimmen.
- Auf dem Boot liegend an’s Ufer paddeln
- oder: mit einer Hand am Ausleger halten und mit der anderen Hand schwimmen
- Als zusätzliche Schwimmhilfen aus den Dollen gezogene Ruder verwenden (Auftrieb)
- Bekleidung anbehalten um kleinstmöglichen Wärmeverlust zu haben
- Schwimmen ans Ufer OHNE BOOT nur als letzte gängige Alternative (vorausgesetzt, Schwimmhilfen sind verfügbar und können eingesetzt werden). Achtung! Es besteht die Gefahr der Erschöpfung und Unterkühlung!


Aktuelle Informationen und nützliche Apps
- Lake Lucerne App - Wichtige Infos über den See direkt auf’s Mobilgerät
App Store | Google Play - Wetteralarm App - Aktuelle Wetteraussichten und Unwetterwarnungen für die Schweiz
App Store | Google Play - Sturmwarnungen
- Wassertemperaturen Vierwaldstättersee
- Seekarte
Gut zu Wissen
Sicherheitsblätter SwissRowing
QUIZ
Teste dein Wissen über sicherheitsrelevante Themen!
